Jetzt geht das schon wieder los, dieses würdelose Rumgehacke auf der Pflicht, Deutsch zu lernen; das genügt den Deutschen nicht mehr. Es reicht ihnen nicht, dass man ihre Sprache überhaupt spricht, nein, sie muss – bitte schön – auch Erstsprache sein. „Wie will man denn sonst hier einkaufen?“, hörte ich in einer Radiosendung besorgt fragen, besorgt wahrscheinlich wegen der Entwicklung der Binnennachfrage. Da kann ich nur höhnisch lachen, denn es gibt Tage, an denen ich mit niemandem im Supermarkt auch nur ein Wort wechsele. Das gilt vor allem für nachzugswillige Ehefrauen. Wie die in ihrem doch wohl leicht fortgeschrittenem Alter (angeblich 16+) überhaupt noch eine Erstsprache lernen können, erklärt niemand.
Und wieder muss gefragt werden: Warum wird denn in den Medien wie immer bei dieser Debatte verschwiegen, dass von nachziehenden Ehefrauen aus Japan (zum Beispiel) ein solcher Nachweis nicht verlangt wird. Das die a priori besser Deutsch sprechen, kann man mit Verlaub nicht behaupten. Alles Familie eben. Und außerdem: War ja schon bei den Nazis so.
Ich weiß nicht genau, was der türkische Ministerpräsident mit „Verletzung der Menschenrechte“ gemeint hat. Wahrscheinlich eher das Recht auf kulturelle Selbstbestimmung. Aber ist nicht auch die Unterscheidung zwischen türkischen und japanischen Ehefrauen und das Verlangen unterschiedlicher Fertigkeiten von ihnen ein Akt der Diskriminierung? Und damit sehr wohl eine Verletzung der Menschenrechte?
5. November 201