In Deutschland besteht Bestattungspflicht. In einigen anderen europäischen Ländern dagegen wird die Frage, wie und wo man einen Angehörigen zur letzten Ruhe bettet, liberaler oder meinetwegen: pragmatischer gehandhabt. Der Sarg oder die Urne wird einem Familienmitglied oder einer anderen dem Verstorbenen nahestehenden Person ausgehändigt, fertig. Der kann dann zusehen, wo er die Leiche unterbringt.

Kompliziert aber wird der Fall, wenn die Person, an die die Überreste des Verstorbenen ausgehändigt werden sollen, in einem anderen Land lebt, auch wenn dies dem Schengener Abkommens beigetreten ist.

Wir erinnern uns: Aufgrund von (verschiedenen) Abkommen der EU-Staaten untereinander gibt es Staaten, die an der EU-Außengrenze liegen, und solche, die sich im EU-Inneren befinden. Will jemand aus einem Drittstaat an der Grenze zur EU in diese einreisen, wird er nach einem einheitlichen Standard kontrolliert. Ansonsten entfallen innerhalb der EU, genauer: zwischen EU-Mitgliedstaaten, die dem Schengener Abkommen beigetreten sind, alle Personenkontrollen. Jedenfalls im Grundsatz.

Was geschieht nun, wenn ein Toter, der in einem EU-Land ohne Bestattungspflicht in ein anderes EU-Land mit Bestattungspflicht (etwa: Deutschland) einreisen will? Was dem Lebenden zugestanden worden wäre, wird in diesem Fall dem Toten verwehrt. Da aber keine Personenkontrollen (außer an der Außengrenze) durchgeführt werden, bleibt das Vergehen unaufgedeckt und Onkel Willi, der in einem EU-Staat ohne Bestattungspflicht das Zeitliche gesegnet hat, kann innerhalb der EU nach Belieben rumtouren. Nur erwischen lassen darf er sich nicht. Dann könnte er möglicherweise zurück verfrachtet werden. Und das ganze Spiel finge wieder von vorn an. Und wenn er nicht gestorben ist…

Eben! Das ist ja das Problem.