Ich habe noch einmal nachgedacht, wie man den Bezug von Hartz IV mit dem Klavierunterricht harmonisieren könne. Und ich denke, ich habe eine brauchbare Lösung gefunden.

Wenn die Klavierschüler noch klein sind, ist der Tastenumfang, innerhalb dessen sie das Instrument bearbeiten, recht beschränkt, vielleicht zwei Oktaven. Es wird später dann sukzessive ausgeweitet. Für den Lehrer bedeutet das, dass er recht leicht den Überblick bewahren kann, so dass seine Mühewaltung anfangs noch gering ist, aber mit zunehmendem Expansionsdrang des Schülers natürlich auch wächst.

Man könnte nun das Honorar des Lehrers an die Zahl der für die Unterweisung benutzten Tasten koppeln, gleichsam eine dynamische Kompetenzprogression einführen. Gleichzeitig sollte man die Eltern auf gleitenden Entzug setzen. Wenn beide Maßnahmen optimal ineinander greifen, könnte sich bei störungsfreiem Verlauf ein Nullsummenspiel ergeben.

Es geht aber auch anders: Je nach Neigung, Begabung und Ausdauer des Sprösslings könnte man den Klavierunterricht tastenweise buchen. Das Minimum sollten schon zwei Oktaven (in Mittellage!) sein. Bei günstiger Entfaltung der Anlagen könnten dann weitere Module hinzugebucht werden (Minimum: eine Quarte). So behalten die Eltern den Überblick und können mit einer Ausweitung des Unterrichts, je nach Situation, locken oder drohen.

Und für den/die KlavierlehrerIn eröffnen sich neue Berechnungsoptionen: etwa beim Vierhändigspiel, wobei ich noch darüber nachdenken muss, ob es sich dabei um eine zu honorierende zusätzliche Dienstleistung handelt oder ob dem Lehrer nicht auch ein Spaßfaktor in Rechnung gestellt werden sollte.