„Das Ei will klüger sein als die Henne“, pflegte mich mein Vater zurechtzuweisen, wenn ich anderer Meinung war als er und dies auch noch lauthals zum Besten gab. Das hätte man auch mal dem Studenten sagen sollen, der jetzt seine Hochschule verklagte, nur weil die ein bisschen Geld von ihm wollte. Er unterlag dieser Tage vor Gericht.

Dabei glaubte er, alles besonders klug, nein: schlau eingefädelt zu haben. Die Hochschule bietet ein Bachelor-Studium in Betriebswirtschaft an und das gleich republikflächendeckend. An elf Standorten spult sie das gleiche, wenn nicht gar identische Programm ab. (Ob wohl die Dozenten geklont sind?). Das machte sich der nicht unkluge Student zu eigen, schloss mit der Hochschule einen Vertrag über den gesamten Stoff des vollen Studiums zum Festpreis ab (sein Fehler!), um sich dann ins Flugzeug zu setzen und das Studium unter voller Nutzung des Lehrangebots an allen Standorten statt in den vorgesehenen elf in nur vier Semestern zu absolvieren.

Also erst einmal: Respekt! Was der in sein Studium investiert hat, Zeit, Geld und Energie!

Nur das muss ja Bulimie artig von statten gegangen sein. Was muss der gekotzt haben, um Platz zu schaffen für neuen Wissensstoff! Irre! Und hat doch die Tests und Prüfungen bestanden! Denn von Verdauen kann ja bei diesen Eckdaten wohl kaum die Rede sein.

Es stellen sich zwei Fragen: Erstens: War das Bürschchen vielleicht eine Ausnahmeerscheinung, so dass ihm alles nur so zuflog? (Vorschlag: Unbedingt bei „Wetten dass“ bewerben, auch wenn Gottschalck nicht mehr mit von der Partie ist.) Oder, zweitens: Wenn sich der Lehrstoff von elf Semestern auch in vieren bewältigen lässt – dann lässt sich vielleicht ein wenig an den Stellschrauben der Studienpläne drehen.