Es wird ein Zensus durchgeführt in diesem Jahr. Anders als der letzte Versuch im Jahr 1987, die Lebenswirklichkeit der Bundesbürger statistisch darzustellen, ist er diesmal kaum umstritten, nicht einmal diskutiert.

Volkszähler („Interviewer“) beginnen dieser Tage ihre Runden zu drehen, um uns beziehungsweise das repräsentativer Muster von uns zu unserem/ deren Leben und Wohnen zu befragen. Das Radio teilt mir mit, dass ich, sollte ich Teil des Samples sein, zur Auskunft verpflichtet sei. Das gelte auch für die „Bewohner von Heimen und Gefängnissen“.

Sind Gefängniszellen Wohnungen? Wenn ja, dann müsste für sie auch die Freizügigkeit gelten, also das Recht auf freie Wahl der Wohnung. Kann man aber als Gefängnisbewohner (!) seine JVA (vulgo: Knast) frei wählen?