“Der Begriff Ehrenmord bezeichnet die Tötung bzw. Ermordung […] eines Mitglieds der Familie des Täters zur Abwendung einer ihm oder seiner Familie drohenden oder bereits zugefügten, als solche [sic!] aufgefassten gesellschaftlichen Herabsetzung aufgrund der Verletzung gesellschaftlicher Verhaltensregeln von seiten der ermordeten bzw. zu ermordenden Person.“
Dass man einen solchen Ehrenmord auch ohne Tötung des (Erst-)Täters vollziehen kann, zeigt Heinrich von Kleist in der Erzählung „Die Marquise von O….“. Diese entschließt sich darin, zur Wiederherstellung der Familienehre per Zeitungsanzeige ihren Vergewaltiger und künftigen Vater des dabei gezeugten Kindes zu suchen, um ihn zu heiraten.
Heirat und Tod, beides Spielarten eines von jeder Selbstbestimmung entfreiten Lebens, werden hier gleichgesetzt, zumal dem werdenden Vater zwar die Pflichten eines Ehemanns und Vaters auferlegt, nicht aber dessen Rechte zugestanden werden.
In dieser Erzählung wird das ganze Ausmaß des Schreckens sichtbar zu dem eine Ehe genutzt werden kann, jedenfalls vorübergehend. Bezeichnenderweise waren es vor allem die Journalisten unter den Literaten des 19 Jahrhunderts, die den Gefängnischarakter der Ehe nachzeichneten, also Kleist, Fontane und (in Frankreich) Flaubert neben anderen. Die Schöngeister unter den Literaten waren dazu völlig ungeeignet.