Wer hatte sich denn den Quatsch ausgedacht: Wenn Türkinnen mit Wohnsitz in der Türkei einen Türken in Deutschland heiraten wollten, mussten sie erst Deutsch lernen. Das Heiraten hätten die beiden wohl auch ganz gut ohne Deutschkenntnisse hingekriegt. Nur gut, dass niemand in den deutschen Rathäusern auf den Gedanken gekommen ist, einen Vor-Ort-Prüfer ans Hochzeitsbett abzustellen, der ausreichende Deutschkenntnisse für das Liebesspiel hätte bezeugen können.
Glücklicherweise konnte ich diese Intro in der Vergangenheitsform schreiben. Denn der Europäische Gerichtshof hat einem derartigen Horrorszenario nun ein Ende bereitet. Er kam in seinem Urteil vom 10. Juli zu der Einsicht, es reiche ja auch, wenn die junge Frau hier in Deutschland Deutsch lerne. Das sei zudem effektiver, da die Braut besser motiviert.
Moment mal! Hat da der EuGH nicht ein Schlupfloch für eben jene Bräute geschlossen, die in einem fremden Land mit einem ihnen unbekannten Mann (so jedenfalls das quasi amtliche Bild) die Ehe eingehen sollen, zwangsweise!? Einst war es ganz einfach: Bei der Deutsch-Prüfung durchgefallen, und schon rückte die Zwangsehe in weite Ferne!
Oder ist das mit der Zwangsehe vielleicht doch ganz anders, komplexer?