Gesetze für den Müllhaufen der Geschichte

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Das Strafgesetzbuch enthält einen für Vorgänge wie kürzlich in Kopenhagen („Mohammed-Karikaturen“) oder jetzt in Paris wichtigen Paragraphen § 166, bekannt als „Blasphemiegesetz“. Er lautet:

§ 166

Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen

(1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. (3) eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.

Derzeit läuft eine Debatte um seine Neufassung in den Parteien an. Und das ist gut so.