Es war ausgangs des Sommers ein kurzer Aufreger. Doch dann wurde klar gestellt: doch “tip” und „zitty“ nehmen, entgegen einer anderslautenden Pressemeldung vom 3.9.08, durchaus weiterhin Veranstaltungshinweise auf. Dann nämlich, wenn die Daten per Internet in eine Eingabemaske geschrieben übermittelt werden. Wer den Text allerdings nur faxt oder gar vorbeibringt, müsse zahlen.

Bei der Deutschen Bahn nannte man diese Praxis „Bedienzuschlag“, – sie ist gescheitert. Und doch greift die schlechte Idee immer weiter um sich. Auch wenn die beiden Stadtmagazine nicht zum Bereich öffentlicher Infrastruktur im herkömmlichen Sinne zählen, wird so die allgemeine Akzeptanz dieser Praxis vorbereitet. Wer weiß, wie es weitergeht? Muss künftig derjenige, der bei seinem Einkauf nicht mit der Bankkarte zahlt, einen Aufpreis hinnehmen? Schließlich ist ja beim Herausgeben des Wechselgeldes Kopfarbeit erforderlich, wenn nicht schon beim Berechnen des Rückbetrags, so doch beim Abzählen des realen Geldes. Und Kopfarbeit ist teuer! Darf der Angeklagte eine Strafminderung erwarten, wenn er statt ins Gefängnis zu gehen sich zu Hause auf dem Klo einschließt? (Wie ist das eigentlich bei der elektronischen Fessel?) Und was könnte erst einmal im Gesundheitswesen alles eingespart werden, ließen die Kranken von der unseligen Unsitte ab, in die Arztpraxen oder Krankenhäuser zu kommen!

Schließlich gibt es ja im Internet genügend Hinweise, was im Falle bestimmter Erkrankungen zu tun sei. Demnächst wohl auch verlinkt mit Netz-Apotheken. Wie überhaupt das Internet eine uralte kommunikative Praxis, die Quelle aller Weisheit, wiederbelebt hat: das Palaver. Warum sind die Steinzeitmenschen eigentlich davon abgekommen?